Baustellenkoordination

Das Baustellenkoordinationsgesetz ist ein Gesetz, welches in den Verantwortungsbereich des Bauherrn fällt.
Für den Bauherrn besteht jedoch die Möglichkeit diese Pflichten an Dritte (ausgebildete Fachkräfte) weiterzugeben.
Unser qualifiziertes Personal besteht aus ausgebildeten Sicherheitsfachkräften, die eine Zusatz Ausbildung in der Baukoordination absolviert haben.

Das Baustellenkoordinationsgesetz soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der

  • Vorbereitung
  • Planung
  • Durchführung

von Bauarbeiten gewährleisten.

Baukoordinator

Der Bauherr/Projektleiter sorgt dafür, dass alle Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes berücksichtigt werden und in der Ausführungsphase auch eingehalten und umgesetzt werden.
Des Weiteren sorgt der Bauherr/Projektleiter dafür, dass ein Baustellenkoordinator zum Einsatz kommt und dieser seine Aufgaben entsprechend erfüllen kann.

Baustellenkoordinator:
  • Sorgt für die Umsetzung des SiGe-Planes auf der Baustelle
  • Anpassung des SiGe-Planes nach Erfordernis
  • Baustellenbesuche nach Erfordernis
  • Kontrolle der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes
  • Dokumentation der Baustellenbesuche
  • Organisiert Zusammenarbeit und die Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer zwischen den ausführenden Unternehmen
  • Teilnahme an der Baueinleitung
  • Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis
  • Veranlassung von Sicherheitsbesprechungen nach Erfordernis