Arbeitsstättenbegehung durch eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft
nach §77ASchG (Sicherheitsfachkraft)
Wir beraten Arbeitgeber, ArbeitnehmerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bzw. der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Wir besichtigen Arbeitsstätten und auswärtige Arbeitsstellen, ermitteln und beurteilen Gefahren samt Maßnahmenfestlegung und Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Wir überprüfen die Evaluierung sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und passen sie gegebenenfalls an, dokumentieren unsere Tätigkeit und die Ergebnisse von Untersuchungen.
Die Standardbegehungen enthalten unter anderem folgende Themen:
- Kontrolle aller wiederkehrenden Überprüfungen (Feuerlöscher, Rolltore, Schiebetüren, Stapler, Klimaanlage, Elektrobefund, Gasbefund, Fluchtwegorientierungsbeleuchtung, Blitzschutz, usw.) auf Aktualität.
- Kontrolle der Einhaltung diverser Verordnungen (z.B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsmittelverordnung, etc.).
- Beurteilung der Fluchtwegs Situation (Freihaltung der Fluchtwege, Notausgangstüren usw.).
- Fragen der Ersten Hilfe (Erste Hilfe Kasten, Anzahl und Ausbildung der Ersthelfer usw.).
- Hilfestellung bei der Unterweisung (und Nachunterweisung) der MitarbeiterInnen.
- Beratung der ArbeitnehmerInnen hinsichtlich Betriebshygiene, ergonomische Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe und
- Beratung in allen medizinischen und technischen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.
- Beratungen nach Arbeitsunfällen
Sollte jedoch eine Messung gemäß Arbeitsstättenverordnung erforderlich sein, verfügen wir natürlich über das erforderliche Fachwissen und die vorgeschriebenen, geeichten Messgeräte.
- Messung der Raumtemperatur
- Messung der Luftfeuchtigkeit
- Messung der Lichtstärke
- Messung der Zugluft
- Messung von Schadstoffen in der Luft
- Messung des jeweiligen Lärmpegels
Unterweisungen
Nennen Sie uns Ihr Thema oder Ihr Problem – Wir planen Ihre passende Unterweisung.
Unsere Unterweisungen entsprechen dem §14 des Arbeitnehmer/Innenschutzgesetzes, und werden nachweislich bzw. professionell durchgeführt. Egal, ob es um die Lagersicherheit, die Bildschirmarbeit, das Arbeiten auf Leitern oder den Brandschutz geht.