Abfallwirtschaft

Betriebe ab 100 Arbeitnehmer benötigen im Auftrag unserer Umwelt einen Abfallbeauftragten gemäß des AWG (Abfallwirtschaftsgesetzes) 

Als Abfallbeauftragter kann ich Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Erstellung eines Abfallentsorgungsplanes
  • Schulungen der Mitarbeiter
  • Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung
  • Kontrolle über die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
  • Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes